Ihr Firmenwagen aus Duisburg.
Entdecken Sie jetzt unsere Mobilitätslösungen.
Ihr Fuhrpark verdient eine Strategie – keinen Zufall.
Von der Einzelfahrzeug-Anfrage bis zur kompletten Flotte: Wir entwickeln Ihre Lösung nach Ihrem Bedarf.
BMW Overdreef betreut Geschäftskunden jeder Größenordnung – vom Einzelunternehmer bis zum Fuhrparkleiter mit mehreren Standorten:
- Geschäftskunde - 1 bis 4 Fahrzeuge
- Businesskunde - 5 bis 49 Fahrzeuge
- Großkunde - ab 50 Fahrzeugen
Jede Kategorie hat andere Anforderungen an Kosten, Verwaltung und Übergabelogistik. Wir richten unser Angebot danach aus – nicht umgekehrt.
Warum BMW Overdreef für Ihren Fuhrpark?
- Persönlicher Ansprechpartner statt Callcenter-Warteschleife
- BMW Werkstatt- und Servicenetz direkt vor Ort in Duisburg
- Full-Service-Gedanke: Beratung, Übergabe, Wartung aus einer Hand
- Erfahrung mit Fahrzeugübergaben für Unternehmen unterschiedlichster Größe
Dienstwagen.
Ein Dienstwagen ist mehr als ein Fahrzeug – er ist Teil Ihrer Mitarbeiterbindung und Ihrer Kostenkalkulation. Wir sprechen mit Ihnen über:
- Nutzungsmodelle (1%-Regelung vs. Fahrtenbuch – kurze, neutrale Einordnung, keine Steuerberatung*)
- Laufzeiten und Kilometerpakete passend zum tatsächlichen Bedarf
- Rückgabe- und Anschlussprozesse ohne Standzeiten
*Rechtlicher Hinweis: Für eine verbindliche steuerliche Einordnung empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Gewerbeleasing.
Ihr Gewerbeleasing-Angebot wird individuell auf Ihre Flotte zugeschnitten – abhängig von Fahrzeuganzahl, Laufzeit und gewünschtem Servicepaket. Sprechen Sie uns an, wir rechnen Ihr konkretes Szenario durch.
Häufig gestellte Fragen:
Wie viele Fahrzeuge kann ich gleichzeitig für mein Unternehmen anfragen?
Ob ein einzelner Firmenwagen oder eine ganze Flotte – wir betreuen Geschäftskunden (1–4 Fahrzeuge), Businesskunden (5–49 Fahrzeuge) und Großkunden (ab 50 Fahrzeugen) gleichermaßen. Je nach Größenordnung passen wir Beratung und Ablauf individuell an.
Was ist der Unterschied zwischen der 1%-Regelung und der Fahrtenbuchmethode?
Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – unabhängig von der tatsächlichen Privatnutzung. Bei der Fahrtenbuchmethode werden alle Fahrten dokumentiert und nur der reale Privatanteil versteuert. Was sich lohnt, hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab – eine verbindliche Einschätzung gibt Ihr Steuerberater.
Gelten für Elektrofahrzeuge andere Steuersätze?
Ja. Statt der vollen 1 % gelten für E-Fahrzeuge reduzierte Sätze von 0,25 % bzw. 0,5 %, abhängig von Listenpreis und Fahrzeugtyp. Wir beraten Sie gern, welches Modell aus unserem BEV-Portfolio für Ihren Fuhrpark infrage kommt.
Übernehmen Sie auch die Rückgabe meines alten Firmenwagens?
Ja, wir begleiten den gesamten Übergabeprozess – von der Rückgabe des bisherigen Fahrzeugs bis zur Übergabe des neuen. So entstehen keine Standzeiten für Ihren Betrieb.
Gibt es feste Laufzeiten beim Gewerbeleasing oder ist das flexibel?
Laufzeit und Konditionen richten sich nach Ihrer Flottengröße und Ihrem Bedarf – es gibt kein Standardpaket. Sprechen Sie uns an, wir rechnen Ihr konkretes Szenario unverbindlich durch.
Bekomme ich einen festen Ansprechpartner für meinen Fuhrpark?
Ja, Ihr Ansprechpartner bleibt über die gesamte Nutzungsdauer bestehen und kennt Ihre Flotte persönlich.